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Bemessungsgrundlagen für den Leistungsnachweis im C-Bereich
C2   C3

 

Stoffpläne Qualifikationsstufe C 1

Prüfungsbedingungen (Lehrinhalte)

A.        Organisation der Lehrgänge

1.            Trägerschaft und Ausschreibung

             Die Ausschreibung erfolgt durch den DBV oder der Mitgliedsverbände.

2.            Zielgruppe und Lehrgangsziele

             Der Lehrgang wendet sich an aktive Instrumentalisten in Musikvereinigungen, die in
             diesen als Stimmführer eingesetzt bzw. für diese Aufgabe vorgesehen sind. Ausnahmen
             sind zulässig. Darüber hinaus vermittelt der Lehrgang C1 vorbereitende Fähigkeiten auf
             dem Hauptinstrument des Teilnehmers. In der elementaren Musiklehre werden
             Kenntnisse zur späteren Teilnahme an den Lehrgängen C2 und C3 angelegt.

             Der Lehrgang umfasst folgende Lehrgangsziele:
             -  Verbesserung der Fähigkeit im Instrumentalspiel
             -  Aufgaben des Stimmführers bei der Probenarbeit
             -  Spiel in kleinen Gruppen und musikalischer Gruppenleitung
             -  Elementartheorie und Gehörbildung
             -  Instrumentenkunde und Instrumentenpflege

3.            Dauer

             Der Lehrgang ist auf ca. 50 Unterichtsstunden ausgerichtet.
             Die Durchführung kann sowohl an 4 Wochenenden als auch in anderer Aufteilung
             erfolgen. Der Lehrgang sollte nach 3 Monaten abgeschlossen sein.

4.            Zulassungsvoraussetzungen

             Die Bewerber sollen mindestens 16 Jahre alt sein. Fertigkeiten im Spiel eines für den
             Lehrgang ausgeschriebenen Instrumentes und Erfahrungen in einer Musikgruppe unseres
             Spielmannswesens werden vorausgesetzt. Die Teilnehmer sollen den Nachweis der
             Leistungsstufe D3 erworben haben oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen.

5.            Lehrgangsfächer

             -  Instrumentenunterricht
             -  Chorisches Spiel in Registern, Spiel in kleinen Gruppen in Verbindung mit
                musikalischer Gruppenleitung
             -  Praktische Probenarbeit und Einführung in Aufgaben als Stimmführer
             -  Elementare Musiktheorie und Gehörbildung
             -  Pflege und Instandhaltung der Instrumente

6.            Abschluss des Lehrganges

             Der Lehrgang C1 endet in der elementaren Musiktheorie und im Instrumentalspiel mit


B.        Inhalte der Lehrgangsfächer

1.            Instrumentalspiel

1.1         Allgemein: Körper- und Instrumentenhaltung, Atemtechnik, Artikulation, Phrasierung,
             Dynamik, Tonkultur, Anstoß.

1.2         Intonationsübungen

1.3         Manuelle Technik: Dur- und Molltonleitern (5b und 3#  bzw. 5# und 3b) Griff-,
             Schlag- und Zugtechnik, chromatische Tonleiter, Ornamentik.

1.4         Rhythmik: regelmäßige und unregelmäßige Taktarten, Synkopen.

1.5         Spielmethodik

             Da Wissen und Fähigkeiten der Teilnehmer erheblich voneinander abweichen können,
             bleibt es dem Lehrgangsleiter und seinen Dozenten anheimgestellt, die Inhalte zu
             erweitern.

2.            Probenarbeit in der Musikgruppe

             -  Skizzieren einer Registerprobe
             -  Probenvorbereitung
             -  Chorisches Spiel in Registern im ein- bis vierstimmigen Satz

3.            Spiel in kleinen Gruppen/musikalische Gruppenleitung

             -  Grundübungen zur Dirigiertechnik in den einfachen Taktarten und Einsatzgebung
             -  Besetzungsmöglichkeiten der Spielgruppen
             -  Besondere Literaturhinweise für das Spiel in kleinen Gruppen
             -  Erarbeiten der Vortragsstücke

4.            Elementare Musiklehre

             -  Elementare Grundkenntnisse (Notation, Notenbild, Oktavvezeichnungen)
             -  Diatonik und Chromatik
             -  Intervalle
             -  Aufbau von Dur- und Molldreiklängen
             -  Transponieren (schriftlich und praktisch)
             -  Gehörbildung in Verbindung mit dem jeweils bisher erarbeiteten Unterrichtsstoff.

5.            Pflege und Instandhaltung von Blasinstrumenten

             -  Pflege der Instrumente und deren Mechanik
             -  Blätter (Beschaffenheit, Bearbeitung)
             -  Mundstücke, Schlagutensilien.

Stundentafel des Lehrganges C1

Aufteilung:  Instrumentalunterricht
                 Chorisches Spiel in Registern                 40 Stunden
                 Spiel in kleinen Gruppen
                 Elementare Musiklehre                           6 Stunden
                 Aufgaben Stimmführer (Probenarbeit)       4 Stunden
                 Instrumentenkunde                                1 Stunde
                 Verfügungszeit                                      1 Stunde

Aufgabenstellung zwischen den Ausbildungsphasen (Hausaufgaben)

Zum Lehrgang gehört die Mitarbeit der Lehrgangsteilnehmer zwischen den Unterrichtsphasen.
Es wird erwartet, dass sie die ihnen zur Theorie und Praxis gestellten Aufgaben zu Hause
erarbeiten.
Praktische Aufgaben beinhalten:
      -  Übungen auf dem Instrument
      -  Etüden
      -  Vortragsstücke

Die Fachlehrer stellen individuelle Aufgaben, die sich am Leistungsvermögen des Teilnehmers
orientieren.

Unterrichtsmaterial/Lehrmaterial

Für den Instrumentalunterricht sollen die vorhandenen Instrumentalschulen mit einbezogen
werden. Die Fachlehrer empfehlen nach ihrer eigenen Wahl weitere Übungsliteratur und geben
bei der Auswahl des Selbstwahlstückes für den Lehrgangsabschluss Hilfestellung (Spiel in
kleinen Gruppen).

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Stoffpläne Qualifikationsstufe C 2

Prüfungsbedingungen (Lehrinhalte)

A.        Organisation der Lehrgänge

1.            Trägerschaft und Ausschreibung

             Die Ausschreibung erfolgt durch den DBV oder der Mitgliedsverbände.

2.            Zielgruppe und Lehrgangsziele

             Der Lehrgang wendet sich an Mitglieder in Musikvereinen, die mit der Ausbildung des
             Nachwuchses betraut oder von ihrem Verein für eine solche Aufgabe vorgesehen sind.
             Von dieser Aufgabe her leiten sich die Lehrgangsziele ab:
             
             -  Verbesserung der Fähigkeit im Instrumentalspiel
             -  Erweiterung der musikalischen Erfahrungen
             -  Erwerb von Kenntnissen für die instrumentale Ausbildung.

3.            Dauer

             Der Lehrgang umfasst mindestens 70 Unterichtsstunden pro Teilnehmer.
             Diese können aufgeteilt werden in:
             -  2 x eine Woche
             -  oder sieben Wochenenden
             -  oder mehrere verlängerte Wochenenden.

             Der Lehrgang sollte zwischen fünf und sieben Monate lang dauern.

4.            Anmeldung und Zulassungsvoraussetzungen

             Die Anmeldung erfolgt bei der ausschreibenden Organisation. Die Bewerber sollten
             mindestens 17 Jahre alt sein. Fertigkeiten im Spiel eines für den Lehrgang
             ausgeschriebenen Instrumente und Erfahrungen in einer Musikgruppe unseres
             Spielmannswesens werden vorausgesetzt. Eine Aufnahmeprüfung erfolgt nicht.
             Die Teilnehmer sollten Verbands-Leistungsnachweise der Qualifikationsstufe C1
             erworben haben.
             Mit der Bewerbung sendet der Bewerber eine schriftliche Bestätigung seines
             Musikvereins, dass er als Jugendausbilder tätig oder für eine solche Aufgabe
             vorgesehen ist.

5.            Lehrgangsfächer

             -  Instrumentalspiel auf einem Instrument
             -  Spielmethodik
                Unterrichtsmethodik
             -  Musiklehre
             -  Musikalische Gruppenleitung
             -  a) chorisches Spiel in Registern
             -  b) Spiel in kleinen Gruppen
             -  Literaturkunde
             -  Pflege und Instandhaltung der Instrumente
             -  Fragen der Jugendarbeit

6.            Prüfung

             a.) Theoretischer Teil:
                  -  Schriftlicher Test mit Aufgaben aus den behandelten Gebieten der Musiklehre
                     -Klausur-
                  -  Schriftlicher Entwurf einer Unterrichtsstunde nach verschiedenen Auswahlthemen
                     -Klausur-

             b.) Praktischer Teil:
                  Instrumentalvorspiel ca. 5 Minuten pro Teilnehmer, solo oder mit Begleitung anderer
                  Instrumente, in 3 Abschnitte gegliedert:
                  a.) Tonleitern (Dur und Moll) und Dreiklänge in einer Tonart
                  b.) Ein in der Praxisphase erarbeitetes Stück
                  c.) Vom Blattspiel eines einfachen Stückes oder einer Übung (Mindestens 16 Takte).

                  Zusätzlich spielt jeder Teilnehmer in einem Ensemble eines der im Lehrgang
                  erarbeiteten Stücke.

             Die Aufgaben für die schriftliche und praktische Prüfung werden vom Lehrgangsleiter im
             Einvernehmen mit den Dozenten gestellt.

7.            Beurteilung

             a.) Die Prüfungskommission bewertet die Leistung des Teilnehmers intern nach
                  folgendem Schlüssel:
                  1 - mit sehr gutem Erfolg
                  2 - mit gutem Erfolg
                  3 - mit Erfolg
                  4 - nicht bestanden

                  Die Bewertung wird in einem Protokoll festgehalten.

             b.) Gewichtung der einzelnen Prüfungsfächer:
                  Instrumentalspiel                          1/2
                  Unterrichtsmethodik (Lehrprobe)      1/4
                  Musiklehre                                    1/4

                  Die Arbeiten in Unterrichtsmethodik und Musiklehre werden zu einer Note
                  zusammengefasst. Diese Note wiegt so viel wie die Note im Instrumentalspiel.

8.            Prüfungsergebnisse

             Das Ergebnis der Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gebildet. Die
             Prüfung ist bestanden, wenn in beiden Teilzensuren (Punkt 6) mindestens die Note
             - 3 - erreicht ist. Über die bestandene Prüfung wird eine Urkunde ausgestellt.
             Darin wird dem Lehrgangsteilnehmer die Fähigkeit bescheinigt, junge Instrumentalisten
             seines Faches im Musikverein auszubilden. Der Befähigungsnachweis gilt nur für das im
             Lehrgang belegte Instrument. Eine Mitteilung über die Teilergebnisse erfolgen nicht.
             Die Prüfungsnoten werden in der Teilnahmebescheinigung nicht bekanntgegeben. Die
             Leistung des Teilnehmers wird von den Dozenten in einem Personalbogen festgehalten.
             Die Ergebnisse des Lehrganges werden in einem Abschlussbericht festgehalten.

9.            Wiederholung der Prüfung


             Teilnehmer, die ihre Prüfung nicht bestanden haben, können diese wiederholen. Über
             Ort und Termin der Wiederholung der Prüfung entscheidet die Prüfungskommission.

10.          Prüfungskommission

             Für die Abschlussprüfung wird eine Prüfungskommission gebildet. Dieser gehören an:
             a.) ein Fachvertreter des durchführenden Verbandes
             b.) der Lehrgangsleiter
             c.) Lehrgangsdozenten
             d.) ein Vertreter der Bundesakademie kann hinzugezogen werden.

             Den Vorsitz führt der Lehrgangsleiter.

11.          Zulassung zur Abschlussprüfung

             Die Teilnahme an allen Lehrgangsphasen und die Vorlage der geforderten schriftlichen
             Arbeiten berechtigen zur Zulassung.


B.        Inhalte der Lehrgangsfächer (zu A 5)

             Da Wissen und Fähigkeiten der Teilnehmer erheblich voneinander abweichen können,
             bleibt es dem Lehrgangsleiter und seinen Dozenten anheimgestellt, die nachfolgenden
             Inhalte zu erweitern.

1.            Instrumentalspiel

             Die Instrumentalausbildung bezieht sich auf:
             -  tägliche Übungen
                   Ansatzbildung/Tongestaltung, Tonleitern (Dur, Moll, chromatisch), Dreiklänge
             -  Etüden
                   zur Grifftechnik/Geläufigkeit
             -  Vortragsstücke
                   zur musikalischen Gestaltung           

2.            Spielmethodik

             -  Haltung des Instrumentes
             -  Atmung
             -  Stütze
             -  Ansatz
             -  Methoden des Einblasens
             -  manuelle Technik

3.            Unterrichtsmethodik

             Aufbau und Durchführung einer Unterrichtsstunde
             -  Unterrichtspraktische Übungen
             -  Fragen des Gruppenunterrichts

             Beschreibung und Bewertung von Instrumentalschulen anhand der Kriterien aus
             Herbert Frei, Instrumentalspiel, Lehren - Lernen.

4.            Allgemeine Musiklehre

             Der Theoretische Teil des Lehrganges dient der Erweiterung des Wissensbereichs des
             Teilnehmers. Darüberhinaus gibt er ihm Hilfen, den musiktheoretischen Stoff in den
             Instrumentalunterricht einzubauen. Alle musiktheoretischen Stoffe sollen durch 
             Hörübungen vertieft und ergänzt werden.

             Stoffgebiete:
             -  Notation
             -  Obertonreihe
             -  Intervalle
             -  Quintenzirkel
             -  Tonleitern
             -  Dreiklänge und deren Umkehrungen
             -  einfache Kadenz
             -  Transponieren
             -  Vortrags- und Tempobezeichnungen
             -  Grundbegriffe der Formenlehre

5.            Literaturkunde

             -  Schul- und Unterrichtswerke
             -  Anfängerliteratur
             -  Literatur für das Spiel in kleinen Gruppen (als "Klingende Literaturkunde", verbunden
                mit vom Blattspiel).

6.            Gruppenleitung

             Musikalische Führung einer Gruppe als Mitspieler

             Führung einer Instrumentalgruppe als Dirigent
             - Körper- und Handhaltung
             -  einfache Schlagarten:       2/4    3/4    4/4
             -  Auftakt
             -  Einsatzzeichen
             -  Schlusszeichen
             -  dynamische Gestaltung

7.            Chorisches Spiel und Spiel in kleinen Gruppen

             Für das chorische Spiel als Intonations- und Dirigierübung werden u.a. empfohlen:
             - Henk van Lijnschooten, aus "100 Warm Ups" 15 melodische Etüden

             Für das Spiel in kleinen Gruppen soll exemplarische Literatur für die Praxis im
             Musikverein herangezogen und erarbeitet werden. Die Arbeitsergebnisse der Teilnehmer
             werden im Lehrgang vorgestellt.
             Hinweis: Tonträger "Musik für kleine Bläsergruppen"
                          und "Unterrichtsliteratur Klarinette"

8.            Pflege und Instandhaltung der Instrumente

             -  Pflege der Instrumente und deren Mechanik
             -  Blätter (Beschaffenheit, Bearbeitung)
             -  Mundstücke
             -  Kriterien beim Kauf eines Instrumentes

9.            Fragen der Jugendarbeit

             -  Psychologische Probleme
             -  Die Organisation der musikalischen Nachwuchs-Ausbildung im Musikverein,
                (zeitliche Planung und finanzielle Regelung)
             -  Die Motivation des Nachwuchsspielers
             -  Einzel- und Gruppenunterricht
             -  Ensemblearbeit
             -  Finanzierungs- und Zuschussfragen für Noten und Instrumente
             -  Jugend- und Vereinsarbeit

             Die Teilnehmer erhalten zu Teilgebieten schriftliche Ausarbeitungen.

10.          Stundentafel                                      Teilnehmerstunden  davon im Plenum

Instrumentalunterricht 
Spielmethodik    
Unterrichtsmethodik 
Musiklehre    
Gruppenleitung/Spiel in kleinen Gruppen
Literaturkunde
Instrumentenpflege  
Jugendarbeit  
Aussprache
Prüfung     
27
2
7
7
12
3
2
2
3
5

2
4

2
3
2
2
3

  

C.        Aufgabenstellung für die Praxisphase

             Hausaufgaben

1.            Instrumentenspiel

             Tägliche Übungen
             -  Etüden
             -  Vortragsstücke vom jeweiligen Dozenten individuell auf das Leistungsvermögen
                des Teilnehmers abgestellt. (Die Aufgabenstellung wird auf seperaten
                Teilnehmerbögen festgehalten).

2.            Musiklehre

             Durcharbeiten des behandelten Stoffes

3.            Unterrichtsmethodik

             -  Beschreibung und Bewertung einer Instrumentalschule anhand der erstellten
                Kriterien

             -  Planung einer Unterrichtsstunde (schriftlicher Entwurf nach einem zuvor besprochenen
                und ausgeteilten Arbeitsblatt).

             Die Aufgaben werden schriftlich formuliert, auf einem Aufgabenblatt zusammengestellt
             und den Teilnehmern ausgehändigt. Die Zulassung zur jeweils folgenden Phase erwirbt
             sich der Teilnehmer durch Vorlage, d.h. vorheriger Einsendung seiner schriftlichen
             Arbeiten.


.

Stoffpläne Qualifikationsstufe C 3

1.            Zielgruppen

             Praktizierende Dirigenten,
             Vize-Dirigenten,
             Erfahrene Orchesterspieler, die eine Tätigkeit als Dirigent anstreben.

2.            Dauer der Lehrgänge

             Der Lehrgang umfasst 120 Stunden. Die Aufteilung bleibt dem Lehrgangsträger
             überlassen. In jedem Falle sollte eine mehrtätige Kompaktphase neben ein- oder
             zweitägigen Lehrgangsphasen eingeplant werden.

             Der Gesamtlehrgang sollte nicht länger als ein Jahr dauern.

             Die Obergrenze eines Lehrgangs liegt bei 40 Teilnehmern.


3.            Ausschreibung der Lehrgänge

             Die Ausschreibung erfolgt durch den DBV oder seiner Mitgliedsverbände. Die
             Mitgliedsverbände geben ihre Lehrgangsvorhaben dem DBV bekannt.

4.            Anmeldung und Zulassungsvoraussetzungen

             Die Anmeldung erfolgt bei den Landesverbänden. Bewerber sollten mindestens 18 Jahre
             alt sein. Fertigkeiten im Spiel eines Blasinstrumentes und mehrjähriger Erfahrung in
             einer größeren Musikgruppe werden vorausgesetzt.
             Ferner werden Kenntnisse in Allgemeiner Musiklehre vorausgesetzt, die den
             theoretischen Anforderungen der Qualifikationsstufe C 2 entsprechen. Wünschenswert,
             aber nicht Bedingung, sind elementare Spielfähigkeiten auf einem Tasteninstrument.
             Eine Aufnahmeprüfung erfolgt nicht.
             Mit der Anmeldung sendet der Bewerber eine schriftliche Darstellung seines
             musikalischen Werdeganges ein.

5.            Lehrgangsfächer und Stundentafel

Allgemeine Musiklehre und Hörerziehung
Formenlehre
Instrumentenkunde/Instrumentation
Musikgeschichte/Literaturkunde
Dirigieren/Probenarbeit
Jugendarbeit und allgemeine Aussprache
Prüfung
30
8
4
10
50
8
10
 Stunden
 Stunden
 Stunden
 Stunden
 Stunden
 Stunden
 Stunden    =   120 Stunden

             Die Stundentafel gibt Richtwerte wieder ohne Verbindlichkeit für die einzelnen
             Lehrgangsfächer. Da die Bildungsvoraussetzungen der Teilnehmer sehr unterschiedlich
             sein können, muss die Stundentafel darauf flexibel abgestellt werden.

6.            Prüfung

             Schriftlicher Teil:

             -  Ein Test mit Aufgaben aus den behandelten Gebieten der Allgemeinen Musiklehre
                und Hörerziehung

             -  Schriftliche Formanalyse eines Stückes aus dem Bereich der Spielmanns- bzw.
                Blasmusik

             -  Anlegen einer Partitur für Blasinstrumente nach einem vorgegebenen vierstimmigen
                Klaviersatz

             Praktischer Teil:

             - Dirigieren eines vorbereiteten Stückes für Spielmanns- bzw. Blasorchesters

             Gewichtung der einzelnen Prüfungsfächer:

             -  Allgemeine Musiklehre und Hören     1/5
             -  Formenlehre/Instrumentation           1/5
             -  Dirigieren                                      3/5

             Die Aufgaben für die schriftliche und praktische Prüfung werden vom Lehrgangsleiter
             im Einverständnis mit den Dozenten gestellt.

7.            Prüfungsergebnisse

             Die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt bewertet:

             1  -  mit sehr gutem Erfolg
             2  -  mit gutem Erfolg
             3  -  mit Erfolg
             4  -  nicht bestanden

             Im Fach Dirigieren muss mindestens die Note 3 erreicht werden.

             Bei einer Gesamtnote von 1 bis 1,4 gilt die Prüfung als
             - mit sehr gutem Erfolg - bestanden,

             bei einer Gesamtnote von 1,5 bis 2,4 gilt die Prüfung als
             - mit gutem Erfolg - bestanden,

             bei einer Gesamtnote von 2,5 bis 3,4 gilt die Prüfung als
             - mit Erfolg - bestanden,

             bei einer Gesamtnote ab 3,5 gilt die Prüfung als
             - nicht bestanden -.

Das Ergebnis der Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gebildet. Die
             Prüfung ist bestanden, wenn in beiden Teilzensuren (Punkt 6) mindestens die Note
             - 3 - erreicht ist. Über die bestandene Prüfung wird eine Urkunde ausgestellt.
             Darin wird dem Lehrgangsteilnehmer die Fähigkeit bescheinigt, junge Instrumentalisten
             seines Faches im Musikverein auszubilden. Der Befähigungsnachweis gilt nur für das im
             Lehrgang belegte Instrument. Eine Mitteilung über die Teilergebnisse erfolgen nicht.
             Die Prüfungsnoten werden in der Teilnahmebescheinigung nicht bekanntgegeben. Die
             Leistung des Teilnehmers wird von den Dozenten in einem Personalbogen festgehalten.
             Die Ergebnisse des Lehrganges werden in einem Abschlussbericht festgehalten.

8.            Wiederholung der Prüfung

             Teilnehmer, die ihre Prüfung nicht bestanden haben, können die nicht bestandenen
             Teilprüfungen wiederholen. Der Termin der Prüfungswiederholung wird vom Vorsitzenden
             des jeweiligen Landesverbandes (Musik) anberaumt. 

9.            Prüfungskommission

             Für die Abschlussprüfung wird eine Prüfungskommission gebildet. 
             a.) der Vorsitzende des Landesverbandes (Musik) des Lehrgangsträgers oder sein
                  Vertreter; er ist Prüfungsvorsitzender.
             b.) der Lehrgangsleiter; er kann nicht Prüfungsvorsitzender sein.
             c.) Lehrgangsdozenten
             d.) wird der Lehrgang von einem Mitgliedsverband getragen, kann der Vorsitzende des
                  Musikausschusses des DBV oder sein Stellvertreter der Prüfungskommission
                  angehören. Der Einladende hat die Kosten zu übernehmen.
             e.) der Lehrgangsträger kann einen Vertreter der Bundesakademie Trossingen in der
                  Prüfungskommission bestellen.

             Den Vorsitz führt der Lehrgangsleiter.

10.          Zulassung zur Abschlussprüfung

             Die Teilnahme an allen Lehrgangsphasen berechtigt zur Zulassung.

11.          Berechtigung

             Die bestandene Prüfung berechtigt zum Besuch eines berufsbegleitenden Lehrganges
             für Dirigenten von Blasorchestern Qualifikationsstufe B an der Bundesakademie
             Trossingen.

Erläuterung zu den Lehrgangsfächern

1.            Allgemeine Musiklehre und Hörerziehung

             Ausgangspunkt sind die Anforderungen des Leistungsnachweises C 2. Diese sind zu
             wiederholen und abzusichern. Neu werden Grundlagen der Harmonielehre erarbeitet,
             wie Hauptfunktionen, Kadenzen und Schlüsse. Eine Einführung erfolgt in Satzmodelle:
             Satz in enger Lage, drei- und vierstimmiger Satz in weiter Lage. Die Akkord-
             Symbolschrift wird vorgestellt.

             Hörübungen:
             einstimmiges Hören, Intervalle, dreistimmige Dur- und Moll-Akkorde, rhythmische
             Figuren.

2.            Dirigenten

             a.) Schlagtechnik
                  Taktfiguren, Einsätze, Abschläge, Fermaten, Übergänge, Unabhängigkeit der
                  linken Hand.

             b.) Dirigententechnische Gestaltung
                  Vorbereitung zu den Einsätzen
                  Klangstärke durch differenzierte Bewegungen
                  Phrasierung durch Atemansätze

             c.) Probenarbeit
                  Aufteilung der Proben, Modellprobe

             d.) Orchesterstücke
                  Dirigiertechnische und musikalisch-gestalterische Ausarbeitung von vorgegebenen
                  und selbstgewählten Musikstücken.

3.             Formenlehre

              -  Liedformen
              -  Rondoformen
              -  Arten der Variation
              -  Periodische Gestaltung
              -  Übersicht über Formprinzipien wie Kanon, Fuge, Sonate, Ouvertüre

4.             Musikgeschichte/Literaturkunde

              Überblick über Epochen der Musikgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der
              Musik für Blasinstrumente.

5.              Instrumentenkunde/Instrumentation

              -  Die Instrumente im Spielmanns- bzw. Blasorchester
              -  Transponieren
              -  Einrichten für Bläsergruppen und Spielmanns- bzw. Blasmusik

6.             Jugendarbeit

              -  Fragen der Nachwuchsförderung

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