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Die Struktur der Aus- und Fortbildung im Spielmannswesen und in der Blasmusik


Ausbildung von aktiven Musikern

Leistungsstufe  D1
Leistungsstufe  D2                   Leistungsausweis
Leistungsstufe  D3

Ausbildung von nebenberuflichen Multiplikatoren

Qualifikationsstufe  C1             Stimmführer
Qualifikationsstufe  C2             Ausbilder                              Zeugnis
Qualifikationsstufe  C3             Dirigent und Stabführer

Fortbildung von haupt- und nebenberuflichen Multiplikatoren

B  Dirigenten für Blasorchester mit Aufgaben der Instrumentalausbildung

Ausbildung von hauptberuflichen Multiplikatoren

A  Kapellmeister und Musiklehrer

Eingangsvoraussetzungen
für den Lehrgangsbesuch innerhalb der Gruppen

Voraussetzungen zum Besuch eines Lehrganges ist der Abschluß des vorhergehenden Lehrgangs oder eine gleichwertige Fortbildung. Ausnahmen sind für eine Übergangszeit in solchen Mitgliedsorganisationen möglich, die noch kein lückenloses System der Lehrgangsstufen anbieten können.

Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen:

C 1   Stimmführer
        -  Der Bewerber sollte mindestens 16 Jahre alt sein.

C  2  Ausbilder
        -  Der Bewerber sollte mindestens 17 Jahre alt sein,

        -  der entsprechende Verein bestätigt dem Lehrgangsträger, dass der Bewerber bereits als
           Ausbilder tätig oder für diese Aufgabe vorgesehen ist.

C  3  Dirigent oder Stabführer
        -  Der Bewerber sollte mindestens 18 Jahre alt sein.

B      Haupt- und nebenberufliche Dirigenten für Blasorchester mit Aufgaben der Instrumental-
        ausbildung.
        -  Der Bewerber sollte mindestens 19 Jahre alt sein,

        -  es wird erwartet, dass der Bewerber während des Lehrganges mit einem Blasorchester
           oder einer Jugendgruppe als Dirigent praktisch arbeitet.

        -  Die Fortbildung B kann als Ergänzungsfach auch von hauptberuflichen Musiklehrern
           wahrgenommen werden, die bereits ein Studium an einer Musikhochschule absolviert
           haben.

A      Kapellmeister und Musiklehrer
        -  Durchschnittlich vierjähriges Studium an der Musikhochschule. Voraussetzungen zur
           Aufnahme des Studiums sind bei den Hochschulen unterschiedlich.

Trägerschaften der Bildungsmaßnahmen

D1, D2, D3    Die Landesverbände mit ihren Fachausschüssen und Jugendorganisationen und
                   die Bundesmusikschule Bad Gandersheim.

C1, C2, C3     Der Bundesverband oder deren Landesverbände und die Bundesmusikschule
                   Bad Gandersheim.

B                 Die Bundeswehrakademie in Verbindung mit der BDBV oder dem DBV und der
                   Hochschule für Musik und darstellenden Kunst Hamburg.

A                 Musikhochschulen

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