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Leistungsstufe D1 Ausbildung von nebenberuflichen Multiplikatoren Qualifikationsstufe
C1
Stimmführer Fortbildung von haupt- und nebenberuflichen Multiplikatoren B Dirigenten für Blasorchester mit Aufgaben der Instrumentalausbildung Ausbildung von hauptberuflichen Multiplikatoren A Kapellmeister und Musiklehrer
Eingangsvoraussetzungen Voraussetzungen zum Besuch eines Lehrganges ist der Abschluß des vorhergehenden Lehrgangs oder eine gleichwertige Fortbildung. Ausnahmen sind für eine Übergangszeit in solchen Mitgliedsorganisationen möglich, die noch kein lückenloses System der Lehrgangsstufen anbieten können. Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen: C 1 Stimmführer C 2 Ausbilder - der
entsprechende Verein bestätigt dem Lehrgangsträger, dass der Bewerber
bereits als C 3 Dirigent oder Stabführer B Haupt- und nebenberufliche
Dirigenten für Blasorchester mit Aufgaben der Instrumental- - es wird
erwartet, dass der Bewerber während des Lehrganges mit einem
Blasorchester - Die
Fortbildung B kann als Ergänzungsfach auch von hauptberuflichen
Musiklehrern A Kapellmeister und
Musiklehrer Trägerschaften der Bildungsmaßnahmen D1, D2, D3 Die Landesverbände mit ihren
Fachausschüssen und Jugendorganisationen und C1, C2, C3 Der Bundesverband oder
deren Landesverbände und die Bundesmusikschule B
Die Bundeswehrakademie in Verbindung mit der BDBV oder dem DBV und der A Musikhochschulen |