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Günter-Schöneich-Gedächtnispokal


 

von 1984 – 1991 Präsident

von 1991 – 1998 Ehrenpräsident

Der Günter-Schöneich-Pokal dient der Aufrechterhaltung des Andenkens an den 1998 verstorbenen Ehrenpräsidenten des DBV Günter Schöneich.

 Er wird verliehen an:

                - Landesverbände
            
    - Mitgliedsvereine
         
       - Einzelpersonen im DBV oder den Landesverbänden
         
       - für besondere Verdienste in der Jugendarbeit:
                      -    Förderung der Jugendarbeit
                      -    Heranbildung des Nachwuchses
                      -    Erhaltung des kulturellen Erbes der Spielmannsmusik
                      -    Jahrelange erfolgreiche Vorstandsarbeit

Richtlinien über die Verleihung

  1. Die Verleihung wird vom DBV-Präsidenten vorgenommen. Bei dessen Verhinderung durch ein Vorstandsmitglied des DBV.
  2. Die Verleihung erfolgt auf Antrag.
  3. Anträge können vom DBV-Vorstand, Vorständen der Landesverbände, Vereinen oder Einzelpersonen gestellt werden.
  4. Anträge sind über die Bundesgeschäftsstelle an den Ehrenrat des DBV zu stellen.
  5. Der Pokal wird alle 2 Jahre (im Jahr der Deutschen Meisterschaften) vergeben.
  6. Antragsfrist ist der 31. Dezember des Vorjahres der Verleihung.
  7. Der Ehrenrat entscheidet über die Verleihung. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
  8. Zur Verleihung kommen: 1 Pokal mit Urkunde.
  9. Die Antragsteller sind gehalten, eine lückenlose Darstellung der besonderen Leistungen zu geben (gegebenenfalls erfolgt eine Prüfung durch den Ehrenrat).
  10. Die Verleihung durch den DBV ist Zeichen äußerer Anerkennung. Ein Antrag darf daher nicht leichtfertig gestellt werden, unterschrieben, bestätigt oder weitergeleitet werden.

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