von 1984 –
1991 Präsident
von 1991 –
1998 Ehrenpräsident
Der Günter-Schöneich-Pokal dient der
Aufrechterhaltung des Andenkens an den 1998 verstorbenen Ehrenpräsidenten
des DBV Günter Schöneich.
Er wird verliehen an:
- Landesverbände
- Mitgliedsvereine
- Einzelpersonen im DBV oder den Landesverbänden
- für besondere Verdienste in der Jugendarbeit:
- Förderung
der Jugendarbeit
- Heranbildung
des Nachwuchses
- Erhaltung
des kulturellen Erbes der Spielmannsmusik
- Jahrelange
erfolgreiche Vorstandsarbeit
Richtlinien über die
Verleihung
- Die
Verleihung wird vom DBV-Präsidenten vorgenommen. Bei dessen
Verhinderung durch ein Vorstandsmitglied des DBV.
- Die
Verleihung erfolgt auf Antrag.
- Anträge
können vom DBV-Vorstand, Vorständen der Landesverbände, Vereinen
oder Einzelpersonen gestellt werden.
- Anträge
sind über die Bundesgeschäftsstelle an den Ehrenrat des DBV zu
stellen.
- Der
Pokal wird alle 2 Jahre (im Jahr der Deutschen Meisterschaften)
vergeben.
- Antragsfrist
ist der 31. Dezember des Vorjahres der Verleihung.
- Der
Ehrenrat entscheidet über die Verleihung. Die Entscheidung ist
unanfechtbar.
- Zur
Verleihung kommen: 1 Pokal mit Urkunde.
- Die
Antragsteller sind gehalten, eine lückenlose Darstellung der
besonderen Leistungen zu geben (gegebenenfalls erfolgt eine Prüfung
durch den Ehrenrat).
- Die
Verleihung durch den DBV ist Zeichen äußerer Anerkennung. Ein Antrag
darf daher nicht leichtfertig gestellt werden, unterschrieben, bestätigt
oder weitergeleitet werden.